- Leistungsgegenstand
1.1. Lavida – Fitness verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Gesundheitsbetreuung/Unternehmensberatung individuell zu beraten und zu betreuen.
1.2. Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Gesundheitsbetreuung/Unternehmensberatung nur durch das Mitglied/Auftraggeber persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3. Die vereinbarte Gesundheitsbetreuung/Unternehmensberatung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
1.4. Der Vertrag wird zwischen dem Kunden und Lavida Fitness seit 01.01.2018 Lavida Fitness Tobias Jantsch GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Tobias Jantsch, oder in dessen Auftrag durch Angestellte Mitarbeiter von Lavida Fitness Tobias Jantsch GmbH Hoyerswerdaer Str. 24, 01917 Kamenz, geschlossen.
- Die Leistungen
2.1 Jeder Kunde wird als einzigartige Persönlichkeit behandelt und entsprechend seinen Zielen und Bedürfnissen professionell betreut / beraten. Das auf jeden Einzelnen zugeschnittene Konzept basiert auf den Angaben des Kunden in dem von ihm zu unterschreibenden Eingangs- und Gesundheitsfragebogen bzw. durch die Zielabstimmungsgespräche/ Erstberatung. Fehlerhafte oder fehlende Angaben gehen nicht zu Lasten von Lavida Fitness Tobias Jantsch GmbH. Ergebnisse aus der sportmedizinischen Untersuchung fließen bei der Erstellung des Gesamtkonzeptes mit ein.
2.2 Lavida-Fitness betreibt keine Massenabfertigung, sondern weist eine maximale Mitgliederanzahl, entsprechen der eingestellten Coachs/Therapeuten/Trainer von maximal 50 Mitglieder pro Angestellten aus. Somit wird eine Termingebundene individuelle Betreuung gewährleistet. Lavida-Fitness arbeitet im Kleingruppenformat von vier Kunden auf einen Coach pro Stunde, oder im eins zu eins Format wo ein Kunde mit einem persönlichen Coach den Termin verbringt. Abweichungen der Teilnehmeranzahl im Zuge von Terminverlegungen oder anderen nicht vorherzusehenden Einflussfaktoren wird von beiden Seiten einvernehmlich geduldet.
- Terminvereinbarung
3.1 Alle Termine werden in Absprache mit dem Kunden im Voraus festgelegt. Die Termine pro Mitglied sind auf zwei Termine pro Woche, a eine Stunde pro Termin festgelegt. Entsprechend angepasst bei einem Vertrag von nur einmal Training pro Woche.
3.2. Termine können im Zeitraum von Montag-Samstag: 08.00-21.00 Uhr Samstag: 08.00-13.00 Uhr vereinbart werden. Auf besonderen Wunsch können Termine auch außerhalb der vorgegebenen Zeiten vereinbart werden. Dienstleistungen an gesetzlichen Feiertagen sowie an Sonntagen werden nur in Ausnahmefällen durchgeführt.
3.3. Lavida – Fitness behält sich vor, in den Monaten Februar bis Dezember einen dienstleistungsfreien Urlaubszeitraum von 3x einer Woche vorzusehen. Dieser Zeitraum wird bei der Coachingplanung berücksichtigt. Der genaue Zeitraum wird durch Lavida – Fitness frühzeitig mit dem Kunden besprochen bzw. zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
3.4. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann der Kunde einen Termin nicht wahrnehmen, dann muss er diesen rechtzeitig im Vorfeld absagen. Die Terminabsage gilt als rechtzeitig, wenn sie mindestens 48 Stunden im Voraus erfolgt. Für den Fall, dass der Klient den Termin nicht rechtzeitig vorher absagt, macht Lavida – Fitness die für die gebuchte Dienstleistung regulär geschuldete Vergütung geltend.
- Spezifische Kosten
4.1. Werden aufgrund der Coaching Ziele und Wünsche des Kunden Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge in anderen Gesundheitszentren, Platzgebühren (Badminton etc.) oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten vom Klienten zu übernehmen.
4.2. Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch Arzt, Physiotherapeut oder Heilpraktiker, gelten die Abrechnungsmodalitäten dieser Kooperationspartner.
4.3. Ist eine Begleitung durch Lavida – Fitness auf Reisen gewünscht, so sind die Spesen vom Kunden zu übernehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart.
4.4. Bei allen Dienstleistungen sind die von Lavida – Fitness entstehenden Anreisekosten im Stadtgebiet (bis Stadtgrenze) von Kamenz im Preis enthalten. Entfernungen, die darüber hinaus gehen, werden mit 0,90 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.
4.5. Für Termine, die außerhalb der genannten Zeiträume gem. § 3.2 vereinbart werden, berechnet Lavida – Fitness einen Aufschlag in Höhe von 20 EUR pro Coachingeinheit.
- Vergütung
5.1. Das Honorar richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
5.2. Gutscheine, Einzelstunden, 10er Karten und Monatsvereinbarungen werden mit Beginn des Coachings in voller Höhe abgerechnet. Mitgliedsbeiträge im Lavida-Fitness Studio sind zu 15. eines jeden Monats, für den laufenden Monat, vom Kunden auf das Konto von Lavida-Fitness zu entrichten.
5.3. Der Klient erhält mit Beginn des separat gebuchten Coachings eine Rechnung, insofern kein Mitgliedsvertrag vorhanden ist, mit detaillierter Leistungsbeschreibung.
5.4. Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann entweder in Bar, per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto oder per EC-Zahlung über den Anbieter SumUp am Kartenterminal im Lavida erfolgen.
5.5.Unabhängig von Dienstreisen, Krankheit, Urlaub oder eines vorübergehenden Ausübungsverbotes, um das Allgemeinwohl zu schützen, zum Beispiel im Falle einer Pandemie/ Epidemie oder vergleichbaren ist der Beitrag weiter zu entrichten.
5.6. Ist im Zuge eines Aufhebungsvertrages mit Umsatzeinbußen zu rechnen, so wird eine Entschädigung in Höhe von 3/12 ausgehend von den letzten 12 Kalendermonaten des monatlichen Mitgliedsbeitrages bzw. der gestellten Rechnungen für Dienstleistungen zzgl. der gesetzlich geltenden MwSt. fällig. Hierfür wird eine separate Rechnung von Lavida Fitness ausgestellt, insofern nicht bereits durch den Aufhebungsvertrag geregelt.
5.7. Lavida-Fitness behält sich das Recht einer jährlichen Preisanpassung, durch steigende Allgemeinkosten vor. Bei einer Kündigung wegen der Wohnsitzverlegung ist eine Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen. Eine Kündigung des Klienten, gleich aus welchem Grund, ist der Lavida Fitness Tobias Jantsch GmbH, Hoyerswerdaer Str. 24, 01917 Kamenz im Original per Post zugehen. Kündigungen in mündlicher, fernmündlicher Form sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Kündigung per Fax oder E-Mail, mit Unterschrift ist wirksam.
- Obliegenheiten des Kunden
6.1. Ärztlicher Gesundheitscheck. Unabhängig von dem durch Lavida – Fitness zu Beginn durchzuführenden Gesundheitscheck ist der Kunde verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten von Lavida – Fitness bei einem Arzt seiner Wahl vor Vertragsbeginn/ Coaching Beginn überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit Lavida – Fitness persönlich, und wahrheitsgemäß zu besprechen.
- Obliegenheiten von Lavida – Fitness
7.1. Verschwiegenheit. Lavida – Fitness ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem/ über seinen Kunden vertraulich zu behandeln.
7.3. Berufshaftpflicht. Lavida – Fitness ist verpflichtet, im Besitz einer Berufshaftpflicht für die Mitarbeiter zu sein.
- Kündigungsrecht von Lavida – Fitness
Verletzt der Kunde seine Pflichten nach Zi. 6 oder Zi. 4 und 5 behält sich Lavida – Fitness vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ein Rückerstattungsanspruch für alle gem. Zi. 5.2 vom Kunden bereits bezahlten und noch nicht durchgeführten Dienstleistungen besteht dann nicht. Lavida – Fitness ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen vorzeitig ordentlich zu kündigen. Die Kündigung wird dem Klienten gegenüber mit Zugang der Kündigungserklärung wirksam. Die Kündigungserklärung kann auch per E-Mail zugehen, sofern der Kunde eine E-Mail-Adresse hinterlegt hat. Im Übrigen geht die Kündigungserklärung auch im Original per Post dem Kunden zu. Eine im Voraus gezahlte Vergütung wird in diesem Fall unverzüglich pro rata temporis zurückgezahlt.
- Haftungsausschluss
9.1. Lavida – Fitness haftet nicht für Schäden des Kunden.
9.2. Der Haftungsausschluss nach Zi. 9.1 gilt nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Lavida – Fitness oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von Lavida – Fitness beruhen.
9.3. Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, ohne, dass diese Erfüllungsgehilfen von Lavida – Fitness sind, haftet Lavida – Fitness hierfür ebenfalls nicht.
- Allgemeines
10.1. Der Klient hat seinen geplanten Urlaub aus Gründen der Flexibilität zwei Wochen vor Urlaubsantritt Lavida – Fitness bekannt zu geben.
10.2. Um eine optimale Coaching – Gestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen, empfiehlt Lavida – Fitness die Durchführung eines Check -up vor Trainingsbeginn. Der Check -up beinhaltet diverse Tests, die für die Erstellung eines individuellen Coaching – Programmes unerlässlich sind. Diese persönlichen Daten unterliegen der Schweigepflicht.
10.3. Sollte der Klient das 35. Lebensjahr bereits vollendet haben, empfiehlt Lavida – Fitness die Durchführung einer sportärztlichen Untersuchung vor Vertragsabschluss.
10.4. Lavida- Fitness steht ihren Klienten außerhalb der in Zi. 3.2 genannten Zeiten im Rahmen der vereinbarten Coaching Betreuung sowie per Telefon, Fax und E -Mail zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind dem Impressum der Internetseite www.lavida-dresden.de zu entnehmen. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Lavida – Fitness.
- Datenschutz
11.1. Personengebundene Daten des Klienten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstschutzgesetzes (TDDSG) bzw. der geltenden DSGVO erhoben, verarbeitet und genutzt.
11.2. Lavida – Fitness speichert für die Dauer des Vertrages die personenbezogenen Daten: Name, Adresse, E -Mail-Adresse, Telefonnummer sowie die vom Kunden im Beratungsgespräch gemachten Angaben. Diese Daten werden ausschließlich während der Laufzeit des Vertrages Lavida – Fitness für die Leistungserbringung verwendet.
11.3. An Dritte werden die Daten grundsätzlich nur weitergegeben, sofern dies im Rahmen der Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistung erforderlich wird oder im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflichten. Nach Beendigung des Vertrages werden die Daten gelöscht.
- Gerichtsstandsvereinbarung im Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten wird als Gerichtsstand Kamenz vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die AGB von Lavida-Fitness wurden gelesen und dem Klienten zugängig gemacht.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB`s unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der restlichen AGB Punkte und des Vertrags im Übrigen nicht berührt
Stand 24.06.2020